In diesem Artikel dreht sich alles um den Anwalt für Familienrecht. Doch wie genau wird man Anwalt für das Familienrecht und wodurch unterscheidet sich der Familienanwalt? Wie sieht der spannende Alltag eines Anwalts für Familienrecht aus? Diese und einige weitere Fragen rund um das Thema werden heute für Sie beantwortet.
Was muss man tun, um Anwalt zu werden?
Um überhaupt Rechtsanwalt werden zu können, muss man erst einmal ein Studium absolvieren. Erst nach dem Bestehen des Jurastudiums kann man Rechtsanwalt werden. Allein das grundlegende Semester dauert in der Regel neun Semester. Nach den neun Semestern wird das erste Staatsexamen geschrieben. Je nach Bundesland besteht das erste Staatsexamen aus fünf bis sieben Klausuren, die schriftlich erfolgen. Wenn die Klausuren bestanden wurden, kann sich der angehende Rechtsanwalt als "Diplom-Jurist" bezeichnen. Nach dem ersten Staatsexamen werden zwei Jahre Referendariat absolviert. Dabei arbeitet man normalerweise bei verschiedenen Gerichten, in Firmen oder Kanzleien und sammelt somit Erfahrungen im praktischen Bereich. Nach dem zweijährigen Referendariat wird man zu einem "Volljurist", wenn das zweite Staatsexamen erfolgreich bestanden wurde. Die Bundesrechtsanwaltskammer prüft eine Zulassung und man benötigt ebenfalls eine abgeschlossene Anwaltshaftpflichtversicherung, damit man seinen Beruf als Rechtsanwalt ausüben darf. Je nach Tätigkeitsbereich kann sich der fertige Rechtsanwalt dann der familienrechtlichen Spezialisierung widmen. Dies erfolgt meistens über eine Weiterbildung.
Die Unterschiede zwischen einem Familienanwalt und einem Fachanwalt für das Familienrecht
Den Titel als Fachanwalt für Familienrecht dürfen nur diejenigen führen, die einen Fachanwaltslehrgang erfolgreich absolviert haben. Dabei muss man einige Voraussetzungen erfüllen. Zum einen benötigt man eine Zulassung als Rechtsanwalt, die mindestens schon drei Jahre besteht. Des Weiteren muss man eine sechsjährige anwaltliche Tätigkeit ausführen sowie weisungsfreie und persönliche Bearbeitung von 60 Gerichtsverfahren und 120 Fällen im Familienrecht aufweisen. Die letzte Voraussetzung ist ein theoretischer Lehrgang über 120 Stunden mit mehr als drei abschließenden Klausuren. Falls man Fachanwalt sein möchte, ist man verpflichtet, sich nachweislich weiter- und fortzubilden.
Anwalt für Familienrecht – was sind ihre Aufgaben?
Doch was genau macht der Anwalt? Das primäre Aufgabenfeld des Familienanwalts ist die Beantwortung von diversen Rechtsfragen aus dem familiären Bereich. Der Rechtsanwalt ist in verschiedenen gerichtlichen und außergerichtlichen Fällen tätig. Er vertritt die Parteien in Scheidungsverfahren, erstellt Trennungsvereinbarungen, Scheidungsfolgenvereinbarungen und Eheverträge. Des Weiteren klärt er die Unterhaltspflichten und setzt diese durch. Die Klärung der Vermögensfragen bei einer Scheidung oder Trennung klärt der Fachanwalt. Dies ist zum Beispiel bei den Fragen zu der Immobilie, dem Versorgungsausgleich oder der Hausratsteilung der Fall. Zudem sind sehr viele Fachanwälte als Mediator tätig. Hierbei arbeiten Ex-Partner zusammen mit dem Mediator zusammen und entwickeln Lösungen für Streitpunkte bei der Scheidung in einer eigenen Verantwortung.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf Webseiten wie z. B. von der Dr. Strecker & Hane GbR.