Bei Erbfragen den Fachanwalt für Erbrecht konsultieren

Das Erbe ist die Hinterlassenschaft einer verstorbenen Person, die meist an die hinterbliebenen Familienangehörigen geht. So bestimmt es die gesetzlich vorgesehene Erbfolge und auf gleiche Weise verfügen es viele Erblasser in einem Testament. Doch ebenso ist es möglich, Menschen etwas zu vererben, die nicht zur Familie gehören. Das muss dann in einem Testament festgehalten werden. Zu beachten ist dabei allerdings, dass den gesetzlichen Erben immer noch ein Pflichtanteil zusteht, auch wenn sie nicht explizit im Testament erwähnt werden. Dieser Umstand führt nicht selten zu Streitigkeiten zwischen den gesetzlichen Erben und den im Testament bestimmten Erben. Das ist vor allem dann der Fall, wenn das Testament überraschende Erben aufweist, mit denen die Familie nicht gerechnet hat. Zudem ist bei der Verfassung eines Testaments zu beachten, dass die Formerfordernisse gewahrt werden, ansonsten ist das Testament ungültig und vor Gericht anfechtbar. Weiterhin existieren andere Wege, das Erbe bereits vor dem eigenen Tod zu regeln.

Das Testament

Über die Verfassung eines Testaments berät der Fachanwalt für Erbrecht, wenn bezüglich der Verfassung Unsicherheiten bestehen. Die Beratung kann von Vorteil sein, denn mit ihr stellt man sicher, dass das Testament seine Gültigkeit behält und nicht anzufechten ist. Bezüglich eines Testaments gibt es zwei Varianten, zwischen denen der Erblasser wählen kann. Das privat verfasste Testament benötigt keine Mitwirkung eines Notars. Es ist komplett handschriftlich zu verfassen, muss den vollständigen Namen des Erblassers tragen und ist bestenfalls mit einem Datum und dem Ort des Verfassens zu versehen. Zudem muss es eine eigenhändige Unterschrift des Erblassers am Ende tragen. Dies ist beim öffentlichen Testament, auch bekannt als notarielles Testament, nicht nötig. Bei diesem teilt der Erblasser einem Notar lediglich seinen letzten Willen schriftlich oder mündlich mit. Der Notar nutzt diese Informationen zur Aufsetzung des Testaments und beurkundet dieses. Das Schriftstück wird anschließend amtlich verwahrt und nach dem Tod des Erblassers den Erben eröffnet.

Die Schenkung

Wer sein Erbe bereits vor seinem Tod regeln möchte, kann dies im Wege von Zuwendungen erledigen. Dabei verteilt die Person ihr Vermögen und sonstige Gegenstände, die sie bestimmten Personen ohnehin vererben möchte, bereits vor ihrem Tod an die Empfänger. Dazu ist das juristische Institut der Schenkung zu wählen. Werden kleine Gegenstände verschenkt, sind dabei keine besonderen Formerfordernisse zu beachten. Geht es um größere Beträge und Immobilien, sind jedoch notarielle Schenkungsverträge nötig, die später als Beweis für eine Schenkung herangezogen werden können. Schenkungen haben den Vorteil, dass sie über mehrere Jahre verteilbar sind, was Steuern spart. Bezüglich dieser Gesichtspunkte kann ein Fachanwalt für Erbrecht ebenfalls beraten, damit keine unnötigen Kosten bei der Verteilung des Vermögens entstehen.

Weitere Informationen kann auf Seiten wie, von Rechtsanwalt & Fachanwalt für Erbrecht Ralph-Patrick Paul, nachgelesen werden.

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