Themen für einen Fachanwalt für Arbeitsrecht

Was versteht man unter Arbeitsrecht?
Das Arbeitsrecht befasst sich mit allen Gesetzen, Rechtsverordnungen und anderen sonstigen verbindlichen Bestimmungen, die die unselbständige, abhängige Erwerbstätigkeit betrifft. Dieses Rechtsgebiet ist dabei ein Teil der Zivilrechtsordnung, welche sich mit den Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern auf der einen Seite beschäftigt und auf der anderen Seite mit den Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmerkollektiven und den dazu gehörigen Verhandlungspartnern auf der Arbeitgeberseite. Dabei wird das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer als Individualarbeitsrecht bezeichnet. Im Vordergrund des Rechtsgebietes steht insbesondere der Schutz der einzelnen Arbeitnehmer. Das Rechtsverhältnis zwischen den Arbeitnehmerkollektiven, was beispielsweise Gewerkschaften, Betriebsräte oder Personalräte sind, und den Arbeitgeberverbänden wird als Kollektivarbeitsrecht bezeichnet.

Notwendigkeit des Arbeitsrechtes durch Schutzbedürftigkeit des Arbeitnehmers
Die Regelung des Arbeitsrechtes als eigenes Rechtsgebiet ist vor allem deswegen notwendig, weil der Arbeitnehmer in zweierlei Hinsicht dem Arbeitgeber unterlegen ist. Der Arbeitnehmer ist in der Regel sehr auf das Einkommen angewiesen, um den Alltag bestreiten zu können. Der Arbeitgeber ist hingegen eher weniger darauf angewiesen, dass genau dieser eine Arbeitnehmer bei ihm beschäftigt ist. Außerdem muss sich ein Arbeitnehmer den Anforderungen des Arbeitgebers in dessen Unternehmen unterordnen. Der Arbeitgeber ist daher sowohl bei der Vertragsgestaltung als auch bei der Durchführung des Arbeitsverhältnisses deutlich überlegen und ist daher weniger schützenswert. Schützenswert ist hingegen der Arbeitnehmer. Sinn und Zweck besteht in der Bewahrung der Arbeitnehmer vor unfairen Arbeitsbedingungen, ungerechten Kündigungen und unfairen Abfindungen. Bei der Durchsetzung dieser Interessen hilft ein Fachanwalt für Arbeitsrecht von zum Beispiel der Rechts­an­wäl­te Schnell & Kol­le­gen GdbR. Dieser hat Rechtswissenschaften studiert, sich in der Regel auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert und kann mit einer großen Expertise den Arbeitnehmern helfen.

Kündigung und Abmahnung
Dabei gibt es unterschiedliche Themenbereiche innerhalb des Rechtsgebietes, wobei ein Fachanwalt für Arbeitsrecht behilflich sein kann. Der erste Teilbereich betrifft das Thema Kündigung und Abmahnung. Dabei geht es insbesondere um das Abwehren einer ungerechtfertigten Kündigung, der Durchsetzung einer Abfindung oder der Entfernung einer rechtswidrigen Abmahnung. Hierbei ist zu beachten, dass im Arbeitsrecht sehr kurze Fristen gelten. Eine Kündigungsschutzklage muss beispielsweise spätestens drei Wochen nach Erhalt der Kündigung bei dem zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. Deswegen lohnt sich hier eine Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht in jedem Fall.

Arbeitsvertrag und Befristung
Im Bereich Arbeitsvertrag und Befristung geht es insbesondere um die Kontrolle der vertraglich festgelegten Pflichten und Rechten. Ferner werden Arbeitsverträge durch den Fachanwalt auf riskante Klauseln überprüft sowie Aufhebungsverträge auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft werden. Bei einem Aufhebungsvertrag muss der Arbeitnehmer zustimmen, sodass diesem viele Gestaltungsmöglichkeiten bleiben. Gerade in einer solchen Situation lohnt sich die Beratung durch einen Fachanwalt, weil hier oft auch weitreichende, finanzielle Auswirkungen im Raum stehen. Außerdem geht es um das rechtmäßige Zustandekommen von Befristungen und deren rechtliche Bindungswirkung.

Gehalt und Urlaub
Bei dem Thema Gehalt und Urlaub geht es vor allem um die Durchsetzung von ausstehenden Gehalts- oder Lohnzahlungen sowie ausstehenden Sonderzahlungen. Außerdem wird die Durchsetzung der Urlaubsansprüche in den Fokus gestellt.

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