Das Arbeitsrecht regelt das Arbeitsleben

Das Arbeitsrecht regelt das Verhältnis zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es hat eine lange Geschichte und ist bereits seit dem frühen Altertum Streitpunkt rechtlicher Verfahren und Regelungen. In alten Hochkulturen hatten Sklaven keinerlei Rechte. Sie waren ihrem Herrscher unterstellt und mussten seinen Forderungen widerstandslos folgen.
Im Mittelalter zogen Dienstbeziehungen bereits Personen-rechtliche Konsequenzen nach sich. Geschichtlich legen Fachleute die Mitte des 18. Jahrhunderts als Geburtsstunde des Arbeitsrechts fest. Weite Teile der Bevölkerung standen in lohnabhängiger Arbeit. Das Proletariat war weiterhin fast rechtlos und es herrschten schreckliche soziale Missstände. Trotz harter Arbeit reichte der Lohn nicht um menschenwürdig leben zu können.
1833 entwickelten sich in England die sogenannten Fabrikrechte. So wurde die Arbeitszeit für Kinder zwischen 9 und 13 auf 8 Stunden begrenzt.
Im heutigen Recht werden alle Gesetzesbestimmungen und Verordnungen aufgeführt, die jegliche Arbeit in einem Betrieb regeln. Es besteht aus Rechten und Pflichten bzgl. Zeit, Raum, Art und Ort der Arbeitsleistung. Bestimmungen zu Lohnsteuerklassen, Überstunden, Urlaub und Ausstellung von Zeugnissen sind konsequent geregelt.
Es finden sich allgemein gültige Regeln beim Aufsetzen eines Arbeitsvertrages. Daten zum Arbeitnehmer, Dauer des Arbeitsverhältnisses, einer kurzen Beschreibung der zu leistenden Arbeit, Regelung der Arbeitszeit, Festsetzung des Gehalts, Urlaubsansprüche und Kündigungsfristen müssen darin ausgeführt werden.
Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer haben ein Recht auf Kündigung. Es gibt unterschiedliche Arten der Kündigung, die von verschiedenen Faktoren abhängig sind.
Personen-bedingte Kündigungen liegen an unerwünschten Verhaltensweisen. Lange Krankheitsausfälle oder unangemessenes Verhalten im Betrieb können dazu führen das Dienstverhältnis zu beenden. Es muss immer zuerst eine Abmahnung ausgesprochen werden, in der zu einer Veränderung gemahnt wird. Kommt der Arbeitnehmer dieser nicht nach, kann die Kündigung rechtskräftig werden.
Eine betriebsbedingte Kündigung kann aufgrund der verschlechterten Wirtschaftssituation eines Betriebs fällig werden. Bei mangelnder Auftragslage und fehlender Arbeit wird diese ausgesprochen.
Das Arbeitsrecht regelt auch die Höhe etwaiger Abfindungszahlungen und Entschädigungen. Auch sind Fristen zu beachten. Im Streitfall ist es empfehlenswert den Rat eines Fachanwaltes wie von der Rechtsanwaltskanzlei Nordhausen & Blattmann einzuholen.
Das gesamte Gebiet des Arbeitsrechts lässt sich in 2 große Bereiche teilen. Da ist zum einen das Individualrecht, das die Beziehung zwischen den einzelnen Vertragspartnern regelt und zum anderen das Kollektivrecht, welches sämtliche Vorschriften unterschiedlicher Parteien, den Tarifpartnern oder dem Betriebsrat regeln.

Bei Interessenkonflikten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie Tarifverträgen und Vorschriften der unterschiedlichen Verbände wird oftmals die Normenpyramide zur Hilfe genommen, um abzuklären, welche Bestimmungen angewandt werden müssen. Das Günstigkeitsprinzip auf der einen Seite wird dem Rangfolgeprinzip auf der anderen Seite gegenüber gestellt. Es wird dann abgewogen wie stark welche Verordnung gewichtet und so wird die ideale Lösung aus dem Grundrecht, dem EU Recht, Gesetzes- und Tarifverordnungen sowie Betriebsvereinbarungen, dem Arbeitsvertrag und der Durchsetzungsgewalt des Arbeitnehmers angewandt werden soll.

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