Das Familienrecht ist ein Teil des Zivilrechts und ist mehrheitlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt. Es umfasst primär die Rechtsverhältnisse der Ehe sowie Familie mit dem Hauptaugenmerk Eheschließung, Scheidung und Unterhalt. Darüber hinaus regelt es die Rechtsbeziehung der Erziehungsberechtigten, also das Sorgerecht, das Recht der Väter sowie das Recht in Bezug auf den zu leistenden Unterhalt.
Ein Anwalt für Familienrecht, wie beispielsweise Dr. Strecker & Hane GbR befasst sich mit den gesetzlichen Grundsteinen über die Eheschließung sowie das Eingehen von gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften sowie deren Beendigung, also vor allem die Ehescheidung. Inmitten dieses Teils des Familienrechts werden die rechtlichen Konsequenzen des Ehebunds, das Güterrecht und die Scheidung und deren rechtliche Folgen wie Unterhalt und Versorgungsausgleich bestimmt. Das Bürgerliche Gesetzbuch enthält auch Vorgaben über das Ehegelübde und den Status eheähnlicher Lebensgemeinschaften. Das Kindschaftsrecht als Bestandteil des Familienrechts zeigt die Verbindungen des Elternhauses auf, gegenseitige Unterhaltspflichten, die Rechte und Verpflichtungen zwischen Eltern und Kindern sowie über die Adoption.
Ein gerichtliches Verfahren ist in der Zivilprozessordnung (ZPO) und im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Sachverhalten der unaufgeforderten Gerichtsbarkeit (FamFG) niedergelegt. Bestimmend für das Kindesunterhaltsrecht ist darüber hinaus die Regelbetragsverordnung sowie das Unterhaltsvorschussgesetz.
Annähernd jede zweite Ehe in Deutschland wird geschieden. Eine Scheidung muss jedoch nicht immer Kampf bedeuten. Wichtig sollte es sein, gemeinsame Lösungen zu finden, um den Beteiligten eine gute Basis für einen neuen Lebensabschnitt zu ebnen. Ein kompetenter Anwalt für Familienrecht wird Ihnen dabei helfen können.
Wenn Sie einen Anwalt für Familienrecht zurate ziehen möchten, so raten wir Ihnen zu folgendem Vorgehen.
In einem ersten Schritt machen Sie am besten einen Termin beim Rechtsanwalt mit dem Ziel, dass Sie sich eine erste Einschätzung machen können. Zu diesem Termin sollten Sie im Idealfall bereits alle wichtigen Unterlagen mitbringen, darunter z. B. Ehevertragsentwurf, bestehender Ehevertrag und die Sorgerechtsvereinbarung. Lassen Sie sich in der Kanzlei, am Telefon oder auch bei Ihnen zu Hause beraten. Ein erster Termin dauert meistens rund 90 Minuten. Im Nachgang treffen Sie für sich eine Entscheidung zur Zusammenarbeit.
Das Trennungsjahr
Der Begriff Trennungsjahr beschreibt die gesetzliche Voraussetzung, dass die Ehegatten als Bedingung für die Ehescheidung wenigstens ein komplettes Jahr getrennt voneinander leben müssen. Anders als in der ursprünglichen Version des Bürgerlichen Gesetzbuches wird nicht mehr die Frage gestellt, wer die Schuld für die Trennung trägt. Es gilt anstatt das Zerrüttungsprinzip, wonach die Ehe gescheitert sein muss, damit eine Scheidung geschehen kann. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber die Notwendigkeit eines Trennungsjahrs eingeführt. In einigen Konstellationen erlaubt der Gesetzgeber auch, dass die Scheidung vor Ende des Trennungsjahrs vollzogen werden kann.