Fakten rund um das Familienrecht und die Ehe

Das so genannte Recht findet in jeden Bereich des täglichen Lebens Anwendung. Dabei gilt es hervorzuheben, dass dies auch hinsichtlich der Familie der Fall ist, denn das so genannte Familienrecht regelt verschiedenste Themen, welche beispielsweise bei einer Ehe, bei einer Scheidung oder bei Kindern wichtig sind. Rund um dieses Rechtsgebiet gibt es bestimmte Fakten zu kennen, um im Fall der Fälle bestmöglich gewappnet zu sein.

Beim Familienrecht auf den Experten setzen

Wenngleich sehr viele Personen viele Dinge im zwischenmenschlichen Bereich regeln möchten, so gibt es selbst in der eigenen Familie Themen, welche durch einen Fachmann wie von der Kanzlei Rechtsanwälte Jacobs und Kollegen unter Berücksichtigung aller notwendigen rechtlichen Regelungen geklärt werden sollten. Ein Ehevertrag, der Unterhalt nach einer Scheidung oder aber das Sorgerecht für ein gemeinsames Kind – der Fachanwalt für Familienrecht sorgt dafür, dass alle bestehenden Gesetze eingehalten werden, so dass getroffene Vereinbarungen für alle betroffenen Parteien eine größtmögliche Rechtssicherheit besitzen. Wichtig zu wissen ist dabei, dass selbstverständlich jede in einem solchen Fall tangierte Rechtspartei einen eigenen Rechtsbeistand beauftragen kann, um seine Wünsche und Forderungen umsetzen zu können.

Fakten rund um die Ehe

Im Familienrecht nehmen die Ehe und alle damit verbundenen Themen einen sehr großen Bereich ein. Es gilt diesbezüglich auf die Fakten zu achten, denn es sind die verschiedensten Themen zu erkennen. So sollte beispielsweise über einen Ehevertrag gesprochen werden, welcher in diesem Rechtsbereich festgelegt wird. Doch auch eine mögliche Scheidung und die damit verbundenen Regelungen sind Teil dieses Rechts. Es gilt dabei darauf zu achten, wann eine Scheidung rechtsgültig ausgesprochen werden kann, wer die Kosten dessen übernimmt und beispielsweise auch, ob denn ein zuvor geschlossener Ehevertrag mit den darin enthaltenen Klauseln zum Thema Unterhalt rechtlich zur Anwendung kommen kann.

Blick auf den Ehevertrag

Steht eine Hochzeit im Raum, so sollte zwingend über einen Ehevertrag gesprochen werden. Dieser kann übrigens nicht nur im Vorfeld der Eheschließung geschlossen werden, denn eine solche Vereinbarung kann ebenfalls nach der eigenen Hochzeit noch von beiden Ehepartnern aufgesetzt und vereinbart werden. Der Rechtsbereich gibt hinsichtlich eines solchen Vertrages jedoch einige Regelungen vor, wenngleich dennoch eine sehr große Vertragsfreiheit herrscht. So kann nicht nur eine Übereinkunft in Sachen etwaiger Unterhaltsansprüche im Zuge einer Scheidung festgehalten werden, denn darüber hinaus kann außerdem eine Regelung für das Sorgerecht bei gemeinsamen Kindern getroffen werden. Wichtig dabei ist, und deshalb lohnt sich die Beauftragung eines erfahrenen Fachanwalts, dass im Zuge eines Ehevertrags keine Partei übervorteilt wird und das die geltenden Gesetze und Regelungen bei einer entsprechenden Übereinkunft beachtet werden.

Rund um die eigene Familie bzw. rund um die Ehe gelten verschiedenste rechtliche Regelungen, welche beispielsweise in einem Ehevertrag beachtet werden müssen. Diese Fakten sollten stets durch einen Fachanwalt für diesen Rechtsbereich ausgearbeitet und geprüft werden.

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