Anwalt Verkehrsunfallrecht

Verkehrsunfallrecht – falls es zu einem Unfall kommt

Kommt es im Straßenverkehr zu einem Unfall, ist guter Rat teuer. Besonders wichtig ist, dass Unfallbeteiligte nicht schwer verletzt werden und keine Folgeschäden davontragen. Der Ärger kann dennoch groß sein, auch wenn es nur zum Blechschaden gekommen ist. Sind mindestens zwei Fahrzeuge am Unfall beteiligt, kann es schon zu einem Streit kommen. Bereits kurz nach dem Unfall stellen sich die Beteiligten einige Fragen:

- Habe ich Anspruch auf einen Mietwagen?

- Steht mir eine Entschädigung wegen Nutzungsausfall zu?

- Wer kommt für den Totalschaden am Fahrzeug auf?

- Übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallbeteiligten den Schaden?

- Wie wird der Schaden reguliert?

Auf diese und weitere Fragen kann ein Anwalt Verkehrsunfallrecht, wie zum Beispiel Dr. Weymann & Partner, mit Fachwissen und Erfahrung auf dem Gebiet beratend zur Seite stehen und alles Notwendige in die Wege leiten.

Was bedeutet Verkehrsunfallrecht?

Im Verkehrsunfallrecht werden alle juristischen Fragen geregelt, die mit dem Verkehrsunfall zu tun haben. Da es um rechtliche Streitigkeiten zwischen 2 Bürgern geht, ist das Verkehrsunfallrecht dem Verkehrszivilrecht untergeordnet. Nicht selten gibt es nach einem Verkehrsunfall erheblichen Personen- und Sachschaden. Im Verkehrsunfallrecht steht, dass ein Unfall nicht gleichzusetzen ist mit einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer. In der Regel ist der Verkehrsunfall die Folge eines Verstoßes im Straßenverkehr. Deshalb wird dem Unfallverursacher auch ein Bußgeldbescheid zugestellt.

Bei einem Verkehrsunfall kann ein Anwalt für Verkehrsunfallrecht helfen

Im Verkehrsunfallrecht sind die Ansprüche des Geschädigten sehr wichtig. Haftung und Schadenersatz kann ein Anwalt Verkehrsunfallrecht nach einem Unfall von der gegnerischen Versicherung einfordern. Da die Versicherung des Unfallgegners nicht selten die volle Summe des Schadens bezahlt, ist es sinnvoll, einen Anwalt einzuschalten. Ein Anwalt ist darauf spezialisiert, den Zahlungsanspruch auf Schmerzensgeld, Reparatur oder den Mietwagen einzufordern. Ist es erst einmal zu einem Unfall gekommen, können auch das Versicherungsrecht und das Verkehrshaftungsrecht zum Tragen kommen. Ist der andere Beteiligte des Unfalls zugleich Unfallverursacher, so wird in den meisten Fällen deren Versicherung die Anwaltskosten übernehmen müssen. Ist ein Beteiligter des Unfalls mitschuldig, so wird der Schaden wahrscheinlich teilweise ersetzt. Manchmal verfallen die Ansprüche sogar ganz. Ein Anwalt muss nicht bei jedem kleinen Schaden oder Unfall hinzugezogen werden. Trotzdem können sein Fachwissen und seine Erfahrung im Verkehrsunfallrecht sehr nützlich sein. Gerade wenn die Kosten für den Mietwagen anfallen, weil das eigene Auto noch in der Werkstatt ist.

Ein Anwalt für Verkehrsunfallrecht kann im Falle eines Unfalls bei folgenden Fragen Rede und Antwort stehen:

- Habe ich Anspruch auf einen Mietwagen?

- Bekomme ich den Verdienstausfall ersetzt?

- Übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers die Reparaturkosten?

- Habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz?

- Habe ich Ansprüche und wie kann ich diese geltend machen?

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