Was ist ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht?

Bei der Bezeichnung „Rechtsanwalt für Arbeitsrecht" handelt es sich um eine der ältesten Fachanwaltsbezeichnungen des deutschen Berufsrechts für Anwälte. Eine vorherige Zulassung zu diesem Beruf ist vor der Ausübung nötig. Im Jahr 2013 (Stand 01. Januar) waren in Deutschland 9.101 Arbeitsrechtler zugelassen. Hierbei handelt es sich zahlenmäßig um den größten Fachanwaltsbereich. 

Rechtsgebiete eines Fachanwalts für Arbeitsrecht 

Vor der Zulassung zum Fachanwalt für Arbeitsrecht, wie sie zum Beispiel bei Bischof, Riha-Krebs & Kollegen Rechtsanwälte arbeiten, muss der Rechtsanwalt fundierte Kenntnisse im Individualarbeitsrecht und im kollektiven Arbeitsrecht nachweisen (in der Regel muss im Rahmen des Nachweises eine Prüfung abgelegt und praktische Erfahrung belegt werden). Zu den Kenntnissen im Individualarbeitsrecht zählt das Wissen zum Abschluss, zur (vorzeitigen) Beendigung und zu Änderungen eines Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnisses. Zudem kann der Fachanwalt für Arbeitsrecht seine Mandanten zu folgenden Thematiken beraten:  - Inhalte von Arbeits- und Berufsausbildungsverträgen  - rechtliche Grundlagen der betrieblichen Altersversorgung  - arbeitsschutzrechtliche Einzelheiten zu schutzbedürftigen Personengruppen (zum Beispiel Schwangere, Behinderte oder chronische Kranke) - Eckdaten des Arbeitsförderungs- und Sozialversicherungsrechts   

Zu den Kenntnissen im kollektiven Arbeitsrecht zählt das Wissen zum Tarifvertragsrecht, zum Personalvertretungsrecht und zum Betriebsverfassungsrecht. Ferner kennt sich der Fachanwalt für Arbeitsrecht bestens mit den Grundzügen des Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrechts aus und verfügt über fundierte Kenntnisse im Verfahrensrecht.  Besonders wichtig vor der Zulassung zum Rechtsanwalt für Arbeitsrecht ist es, dass der angehende Arbeitsrechtler, wie bei anderen Fachanwaltssparten auch, praktische Arbeitserfahrung nachweisen kann. So werden gemäß § 5 S. 1 lit. c FAO 100 Fälle eingefordert, welche der Bewerber bearbeitet hat. Bei diesen Fällen muss es sich bei mindestens 50 % um gerichts- oder rechtsförmliche Verfahren handeln. Auch muss der angehende Arbeitsrechtler mindestens fünf bearbeitete Fälle aus dem Segment kollektives Arbeitsrecht nachweisen können (hier können auch Fälle aus dem Individualarbeitsrecht ausreichend sein, wenn die Sachverhalte Fragen aus dem Bereich kollektives Arbeitsrecht zum Gegenstand haben). 

Aktuelle Situation von Arbeitsrechtlern 

Fachanwälte für Arbeitsrecht sind in jeder großen und kleinen Stadt Deutschlands ansässig. Oftmals können, falls ein Fachanwalt für Arbeitsrecht nicht erreichbar sein sollte, Anwälte aus anderen Fachanwaltssparten eine erste Beratung vornehmen, da im Rahmen eines Jurastudiums Grundlagen eines jeden anwaltlichen Sachgebiets erlernt werden. Oftmals sind Fachanwälte für Arbeitsrecht, primär in größeren und großen Städten, in Sozietäten organisiert. Dies hat den Vorteil, dass gerade für Berufsanfänger stets erfahrene Anwälte bei Fragen zur Verfügung stehen und die Fachanwälte innerhalb der Sozietät vom jeweiligen Mandantenstamm der Kollegen profitieren.  Primär werden Fachanwälte für Arbeitsrecht bei Fragen zu möglichen, zu beendeten oder zu problematischen Arbeitsverhältnissen konsultiert. So kann der Fachanwalt vor Aufnahme einer Beschäftigung Mandanten (in der Rolle eines Selbstständigen oder eines Arbeitsnehmers) über Arbeitsbedingungen und Vertragsinhalte informieren, sowie Fragen zu befristeten Arbeitsverhältnissen, Mini-Jobs oder Bewerbungsgesprächen beantworten. Während eines Arbeitsverhältnisses kann die Beauftragung eines Fachanwalts Sinn machen, wenn es Fragen zu längeren Arbeitsausfällen, zu Haftungen, zu Streitigkeiten im Betrieb, zu Sonderzahlungen oder zur Elternzeit gibt. Beabsichtigen die Arbeitnehmer oder auch die Arbeitgeber die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, so kann der Arbeitsrechtler bei Fragen zu Abmahnungen, Abfindungen, dem Kündigungsschutz, den typischen Abläufen und Arten von Kündigungen und Arbeitszeugnissen beraten. Stets muss der Arbeitsrechtler dabei bemüht sein, die Interessen der Einzelnen (in der Regel der eigenen Mandanten) zu berücksichtigen.

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