Familienrecht

Das Familienrecht ist ein grundlegendes Recht, dass alle Verhältnisse innerhalb einer Familie regelt und wird zum Beispiel durch Hägerbäumer, Upmeier & Partner GbR vertreten. Es ist Bestandteil des Zivilrechtes, wenngleich aus diversen Rechtsfragen auch Angelegenheiten des Strafrechtes werden können, sofern diese im Interesse der öffentlichen Verfolgung liegen. Doch was zeichnet das Familienrecht aus und welche Fakten sind besonders wissenswert, wenn es um diesen Abschnitt der Rechtsprechung geht?

Grundlegende Regelungen

Grundlegend werden im Familienrecht alle Angelegenheiten geregelt, die in der Familie von rechtlicher Relevanz sein können. Besonders fällt unter diesen Passus das Prinzip der Ehe, in dem die Rechte und Pflichten beider Ehepartner genau aufgeführt sind. Hieraus können sich Ansprüche wie Unterhalt oder auch innerfamiliäre Regelungen ableiten. Dabei darf dieses Gesetz nicht als isoliert betrachtet werden, denn es greift an vielen Punkten in andere Rechtsbereiche hinein. Besonders wenn es um die Güterregelung in der Ehe geht, wird es von vielen anderen Gesetzen umschlossen, die dann auch das Strafrecht betreffen können, wenn zum Beispiel mutwillige Zerstörung im Raum steht. Zudem werden im Gesetz Verwandtschaftsverhältnisse geklärt, Vertretungsbefugnisse bestimmt und auch Vormundschaft Pflege und Betreuung geregelt. Zu einem weiteren Teilbereich zählen auch Adoptions- und Kindschaftsverhältnisse. 

Strukturübergreifende Regelungen

Die im Gesetz enthaltenen Regelungen koppeln sich in vielen Punkten andere Gesetzesbücher, die wiederum dann die Oberhand gewinnen. So ist zum Beispiel das Scheidungsrecht auch ein Teil anderer Gesetzbücher, was im konkreten Fall bedeuten kann, dass hier Regularien greifen, die so im eigentlichen Familiengesetz nicht verankert sind. Dies kann vor allem materielle Entschädigungen betreffen aber auch die Vormundschaft über ein Kind, wobei in einem solchen Fall auch das Jugendschutzgesetz angewendet werden kann.  Andere übergreifende Regelungen entstehen zum Beispiel auch im Pflegebereich, denn hier können entsprechende Gesetzgebungen aus dem Pflegegesetz, noch vor das familiengesetzt gestellt werden. Dies trifft eventuell auch bei Vormundschaften und Vertretungen zu, wobei im letztgenannten Fall auch das Vertragsrecht eine bedeutende Rolle spielt. 

Rechtssprechung

Die Rechtsprechung, die aus den Gesetzen im Familiengesetzt entsteht, wird durch das Familiengericht durchgeführt. Anders als bei anderen Gerichtsformen, werden hier Urteile nicht in jedem Fall auf Basis von Beweisen getroffen. Oftmals zählen auch objektive Wahrnehmungen oder Ansichten, denn es geht in diesem Recht eher um Schlichtung und Ausgleich, als um das Fällen eines Urteils. Dies wird nur in konkreten Fällen getan, wenn zum Beispiel schnell ein Vormund für eine Person benötigt wird. In vielen Fällen - Scheidungen sind eine Ausnahme - wird vor diesem Gericht eine einvernehmliche Lösung gesucht, um den Bestand der Familie zu wahren. Da hier bindende und harte Urteile kontraproduktiv wären, werden in vielen Fällen auch nur Empfehlungen abgegeben. Es handelt sich häufig um diffizile Angelegenheiten, die nicht durch objektive Betrachtungen gelöst werden können. 

Besonderheiten

Das Familiengesetz kann durch andere Gesetze in erster Instanz gebrochen werden. Hierzu zählt zum Beispiel das Lebenspartnerschaftsgesetz, welches alle Grundbedingungen für das Eingehen einer Lebenspartnerschaft festlegt. Zudem ist das Eherecht der entsprechenden Gesetzgebung vorangestellt, denn dieses ermöglicht aufgrund einer Eheschließung erst die Gründung einer Familie. Daher kann das Recht vor der Eheschließung nur bedingt in Partnerschaften angewendet werden. Dies gilt besonders dann, wenn bereits Kinder im Spiel sind. Hier werden dann bestimmte Aspekte des Familiengesetzes mit einbezogen.

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