Die Inhalte des Maklerrechts

Makler besitzen zahlreiche Pflichten und Rechte. Diese werden im sogenannten Maklerrecht geregelt, das zum Beispiel von Düpmeier Robert Rechtsanwalt vertreten werden kann. Die gesetzlichen Regelungen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch festgehalten. Unter anderem sieht die Regelung die Verwaltung der gesetzlichen Regelungen, den Maklervertrag sowie die Abwicklung von Provisionen mitsamt Provisionsanspruch vor.

Gesetzliche Regelungen für Makler  

Die gesetzlichen Regelungen für Makler werden im Bürgerlichen Gesetzbuch unter den Paragraphen §652, §653 sowie §654 festgehalten. Aufgrund der geringfügigen gesetzlichen Regelungen fällt das Recht für Makler unter das Richterrecht. Aus diesem Grund gestaltet sich der Umgang mit dem gesonderten Recht relativ schwierig. Gerichte besitzen das Recht, unterschiedlich entscheiden zu können. Zugleich können die Gerichte nicht auf eine klare gesetzliche Reglung zurückgreifen. Vor allem die Feststellung von Provisionsansprüchen ist in der Praxis relativ schwierig, sodass stets der Einzelfall über die gesetzliche Lage entscheidet.  

Der Maklervertrag als wichtiger Bestandteil  

Eine der wichtigsten Bestandteile des geltenden Maklerrechts ist der Maklervertrag. Durch die Gesetzgebungen werden der Abschluss und der Inhalt des Vertrags geregelt. Generell gilt, dass Maklerverträge formfrei abgeschlossen werden können, sodass kein Schriftformerfordernis vorliegt. Liegt ein Ausnahmefall vor, besitzt der Makler zugleich das Recht, den Vertrag notariell beurkunden zu lassen. Der Abschluss des Maklervertrags wird durch Angebot und Annahme abgeschlossen. Provisionsansprüche bzw. -vereinbarungen müssen immer im Vertrag vermerkt werden. Kommt es zum Streitfall, muss der Makler anhand des Vertrags beweisen, dass Vereinbarungen bezüglich der Provision getroffen wurden. Mündliche oder konkludente Vereinbarungen sind hierbei äußerst schwierig zu beweisen. Schriftliche Vereinbarungen hingegen führen die getroffenen Ansprüche an, sodass sich diese im Streitfall wesentlich leichter nachweisen lassen. Tritt beispielsweise der Fall ein, dass der Kunde eine Provision entrichtet hat, diese nun jedoch zurückverlangt, muss der Kunde beweisen, dass kein Maklervertrag existiert. 

Höhe der Provision  

Mit dem Jahr 2015 wurde das Mietrechtsnovellierungsgesetz eingeführt. Dies führt die Inhalte des Rechts für Makler weiter und beschränkt zugleich die Höhe der entrichteten Provision. Das neue Gesetz dient als Stärkung des Bestellerprinzips, welches im Recht für Makler angeführt wird. Wird künftig ein Makler bestellt, muss dieser dementsprechend entlohnt werden. Somit müssen all jene Personen, welche eine Immobilie via Makler mieten bzw. kaufen, eine Provision entrichten. Selbstständig angemietete Immobilien, beispielsweise direkt über den Vermieter, beinhalten keine Verpflichtung zur Bezahlung einer Provision. Sucht hingegen der Vermieter einer Immobilie über einen Makler einen Mieter, muss der Vermieter die Kosten für den Makler übernehmen. Den künftigen Mieter treffen keinerlei Kosten.  

In der Praxis dürfen somit Makler keine Provision vom künftigen Mieter einer Immobilie fordern, sofern sie nicht direkt über den Mieter engagiert wurden. Als Ausnahme gilt hier die Suchauftrage. Muss der Makler für einen künftigen Mieter zunächst eine passende Wohnung suchen, welche nicht Teil seines Angebotsbestands ist, darf er eine Provision verlangen.

Einhaltung des Rechts  

Die gesetzlichen Regelungen, welche im Recht für Makler angeführt werden, müssen zwingendermaßen eingehalten werden. Da das Mietrechtsnovellierungsgesetz allerdings deutliche Nachteile für Makler bringt, halten sich in der Praxis nicht alle Makler an die Bestimmungen. Um das Bestellerprinzip einzuhalten, muss der künftige Mieter darauf achten, ob der Makler von ihm oder vom Vermieter bestellt wurde. Der Versuch eines Vermieters, die Maklergebühren durch den Mieter bezahlen zu lassen, gilt zudem als illegal.

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